Hausordnung

Hausordnung zum Download

(erlassen aufgrund § 102 der übergreifenden Schulordnung vom 12.6.2009, als Hausordnung aktualisiert am 28.11.2018)

Vorbemerkung:        Ziel der Hausordnung ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der Lernen und partnerschaftliches Zusammenleben gefördert werden.

Hierzu gehören unter anderem gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung fremden Eigentums sowie das Befolgen notwendiger Ordnungsregeln.

 

1      Unterricht und Pausen

1.1       Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Die große Pause dauert von 10.20 Uhr bis 10.40 Uhr. Die Mittagspause dauert von 13.05 Uhr bis 13.55 Uhr.

Die Unterrichtsstunden dauern von: 1. Stunde: 7.55 - 8.40 Uhr

                                                                       2. Stunde: 8.45 - 9.30 Uhr

                                                                       3. Stunde: 9.35 - 10.20 Uhr

                                                                       4. Stunde: 10.40 - 11.25 Uhr

                                                                       5. Stunde: 11.30 - 12.15 Uhr

                                                                       6. Stunde: 12.20 - 13.05 Uhr

                                                                       7. Stunde: Mittagszeit

                                                                       8. Stunde: 13.55 - 14.40 Uhr

                                                                       9. Stunde: 14.40 - 15.25 Uhr

                                                                       10. Stunde: 15.30 - 16.15 Uhr

                                                                       11. Stunde: 16.15 - 17.00 Uhr

 

1.2       In der großen Pause verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichts- und Aufenthaltsräume (Ausnahme: Bibliothek). Die Aufenthaltsbereiche für die große Pause sind der Schulhof, der Sportplatz und – im Zeitraum zwischen den Osterferien und den Herbstferien – die per Aushang ausgewiesenen Grünflächen, aber nicht die asphaltierten Zufahrten. Bei schlechtem Wetter - angezeigt durch das entsprechende Signal - ist der Aufenthalt zusätzlich in den vorderen Foyers von Gebäude A möglich. Der Aufenthalt ist nicht gestattet in hinteren Foyers, in den Fluren und auf den Treppen von Gebäude A, sowie auf der Brücke und im Gebäude B.

 

1.3       Der Getränke- und Esswarenverkauf findet in der großen Pause am Kiosk auf dem Schulhof und in der Mittagspause ggf. zusätzlich am Schülerimbiss im Untergeschoss von Gebäude A statt.

 

2      Freistunden

In den Frei- und Wartestunden stehen den Schülerinnen und Schülern die Aufenthaltsräume von Gebäude B, die Sitzecken in den Foyers von Gebäude A und der Schulhof zur Verfügung.

 

3      Rauchen und Alkohol

Gemäß § 93 der geltenden Schulordnung sind die Schule und das gesamte Schulgelände rauch- und alkoholfreie Zone.

Diese Bestimmung gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen.

 

 

4      Schutz des Eigentums / Sauberkeit

4.1       Jede Schülerin und jeder Schüler ist zur pfleglichen Behandlung des Schul- und Privateigentums verpflichtet und haftet für die von ihr / ihm verursachten Schäden.

 

4.2       Nach jeder Unterrichtsstunde ist die Tafel zu säubern. Nach der letzten Unterrichtsstunde - siehe den jeweiligen Raumplan - sind zusätzlich die Stühle hochzustellen, ist das Licht zu löschen, sind die Fenster zu schließen und die Jalousien hochzufahren.

 

4.3       Alle Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter im Schulgelände und -gebäude zu entsorgen.

Die Fächer unter den Schulbänken sind kein Entsorgungsort für Abfälle.

Batterien sind in den Sondermüllbehälter neben der Hausmeisterloge zu werfen.

           

4.4       Das Schulgelände und die Schüleraufenthaltsräume werden von den Klassen und     Stammkursen im wöchentlichen Wechsel gereinigt.

 

5      Sicherheit

5.1       Jede Schülerin und jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass weder sie / er noch andere gefährdet werden.

           

5.2       Das Laufen auf den Gängen und das Ballspielen auf dem Schulhof sind untersagt. Ballspiele sind auf dem Sportplatz erlaubt.

Das Schneeballwerfen ist grundsätzlich verboten.

         

6      Verkehrsordnung

6.1       Auf dem Schulgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.

 

6.2       Alle Fahrzeuge sind entsprechend der Parkordnung abzustellen. Mofas, Roller und Fahrräder müssen am Fahrradstellplatz abgestellt werden.

 

6.3       Der Schülerparkplatz bietet nur einen begrenzten Parkraum. Deshalb soll er denjenigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, die aufgrund weiter Anfahrtswege vom Wohnort zur Schule bzw. sehr ungünstiger Verbindungen im ÖPNV auf den eigenen PKW angewiesen sind.

 

6.4       Die Einfahrt in die Lehrerparkplätze und in den inneren Bereich der Schule ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet. (Für Lehrerinnen und Lehrer des PWG bzw. für Personal des Studienseminars mit zeitlich unterschiedlichem Einsatz muss ausreichend Parkraum freigehalten werden.)

Ausnahme:     Die Schulleitung gestattet bis auf weiteres das Parken von Schülerinnen und Schülern nach 13.30 Uhr auf dem Lehrerparkplatz.

 

6.5       Die Auffahrt zu Gebäude A (einschließlich Schulhof) während der Unterrichtszeit -auch am Nachmittag - darf nur mit Genehmigung der Schulleitung befahren werden.

 

6.6       Nach der 5. und 6. Stunde regeln Verkehrshelfer unter Aufsicht einer Lehrkraft die Schülerströme an der Koblenzer Straße. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Während dieser Zeit ist aus Sicherheitsgründen die Ausfahrt aus dem Schulgelände für PKW und motorisierte Zweiräder nicht gestattet.

 

6.7       Gegenseitige Rücksichtnahme an der Bushaltstelle und beim Aus- und Einsteigen ist eine Selbstverständlichkeit.

 

 

7      Verhalten bei Brand und sonstigen Gefahren

7.1       Bei akuten Gefahren, die durch ein besonderes Klingelzeichen angezeigt werden, hat sich jeder entsprechend den bekannt gemachten Sicherheitsregeln und den in den jeweiligen Räumen angebrachten Alarmplänen zu verhalten.

 

7.2       Die Fluchtwege sind in jedem Raum sowie in den Gängen angezeigt.

 

8      Erkrankungen und Verletzungen

8.1       Für Kranke und Verletzte steht im Gebäude B ein Krankenzimmer zur Verfügung. Erkrankte Schülerinnen und Schüler melden sich bei der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer oder im Sekretariat.

 

8.2       Sollte die Schülerin oder der Schüler krank nach Hause entlassen werden, so benachrichtigt das Sekretariat die Eltern.

 

9      Nutzung von Handys und kommunikationsfähigen elektro-nischen Geräten

9.1       Die folgende Regelung basiert auf gegenseitigem Vertrauen und überträgt den Schülerinnen und Schülern die Verantwortung für den sinnvollen Gebrauch dieser Geräte. Durch das persönliche Gespräch miteinander entsteht Schulgemeinschaft. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Medien verhindert Missbrauch und ist ein Beitrag zur schulischen Präventionsarbeit.

 

9.2       Handys und sonstige elektronische Geräte dürfen in die Schule mitgebracht werden und sind grundsätzlich auf dem Schulgelände ausgeschaltet und in Taschen zu verwahren. Ausnahmen werden im Folgenden geregelt.

 

9.3       Fotografische und akustische Aufnahmen sowie die Nutzung von sozialen Netzwerkapplikationen sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.

 

9.4       Über die Verwendung von elektronischen Geräten für unterrichtliche Zwecke und bei Schulveranstaltungen (z.B. Klassenfahrten, Unterrichtsgänge und Abendveranstaltungen) entscheidet die verantwortliche Lehrkraft.

 

9.5       Schülerinnen und Schüler dürfen das Handy nach 13.05 Uhr (Ende des Vormittagsunterrichts) im vorderen Raum der Bibliothek bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson verwenden.

 

9.6       Schülerinnen und Schüler der MSS dürfen das Handy zu schulischen Zwecken im MSS-Raum verwenden. Gleiches gilt in Freistunden für das Außengelände sowie das obere Foyer von Gebäude A.

 

9.7       Schülerinnen und Schüler dürfen das Handy zur Kontaktaufnahme mit ihren Erziehungsberechtigten mit Einverständnis einer Lehrkraft benutzen.

 

9.8       Bei Klassen- und Kursarbeiten sowie sonstigen Überprüfungen sind Handys und andere elektronische Geräte (z.B. Wearables) vor Beginn der Prüfung ausgeschaltet bei der verantwortlichen Lehrkraft abzugeben. Verstöße können als Täuschungshandlung gewertet werden.

 

9.9       Bei Verstößen gegen die in dieser Hausordnung ausgewiesenen Regeln ist eine Lehrkraft berechtigt, das Handy bis zum Ende der Unterrichtszeit des jeweiligen Schultages einzuziehen. Regelverstöße können zudem durch die Klassen- oder Schulleitung sanktioniert werden.

 

10    Maßnahmen

Verstöße gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Außer den in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen gehört dazu die Mithilfe bei sozialen Diensten für die Schulgemeinschaft.