Mein Kind will ins Ausland!

Allgemeine Informationen

  • Kurzaufenthalte (meist in den Ferien): Sprachreisen, Summer Schools, Praktika

  • Klassische Schüleraustausche (i.d.R. sechs Monate oder ein Jahr) an einer Auslandsschule und in einer Gastfamilie

  • Kurzaufenthalte oder Feriensprachreisen sind für Kinder bereits ab dem 12. Lebensjahr denkbar; empfehlenswert ist eine Sprachreise ab 14 Jahren.

  • Ein klassischer Schüleraustausch erfolgt üblicherweise in der 10. oder 11. Jahrgangsstufe.

  • Von England bis China ist grundsätzlich alles möglich. Aber folgende Aspekte sollte man bedenken:

  • Welche Interessen hat mein Kind?

  • Steht der Spracherwerb im Vordergrund?

  • Dominieren kulturelle Aspekte oder Interessen?

  • Wie sieht unser Budget aus?

  • Eine Sprachreise kostet zwischen 300 und 2000 € pro Woche ohne Anreise.

  • Ein Austauschjahr kann je nach Ziel zwischen 5.000 und 30.000 € kosten. Zusätzlich muss ein monatliches Taschengeld eingeplant werden.

  • Stipendien: Für ein Schuljahr in den USA kann man sich beim Parlamentarischen Austauschdienst für ein Stipendium bewerben (Bewerbungsschluss: September des Vorjahres). Einzelne Organisationen / Reiseanbieter vergeben selbst oft Stipendien oder Teilstipendien. Rotary-Club und Lions-Club vergeben ebenfalls Stipendien. Unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen kann auch Auslands-Schüler-BaföG beantragt werden (nähere Infos beim Bundesministerium für Bildung und Forschung).

Mehr Infos – nützliche Links

https://eu-int.bildung-rp.de/informationen-fuer-schuelerinnen-und-schueler.html

(Website des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz)

https://www.austauschjahr.de/blog/schueleraustausch-rheinland-pfalz

https://www.bundestag.de/ppp

(Informationen über das parlamentarische Patenschaftsprogramm)

https://www.auslandsaufenthalt.org/auslandsaufenthalt-schueler.php

(Für SuS geeignet: Ein interaktiver Pfad hilft bei der Planung)

https://www.wege-ins-ausland.de/wege-ins-ausland/schuljahr-im-ausland/schueleraustausch-im-ausland

(Für Eltern und SuS geeignet: Infos zu Möglichkeiten, Abläufen, Kosten etc.)

https://www-de.scoyo.com/eltern/lernen/lerntipps-lernmotivation/auslandsaufenthalt-schueler-planen

(Für Eltern geeignet mit vielen nützlichen Tipps zu Planung, Kosten und seriösen Anbietern und Veranstaltern).

Informations- und Bildungsmessen: Auslandsaufenthalte von Kindern und Jugendlichen sind inzwischen zu einen großen Markt geworden, der bei diversen öffentlichen Veranstaltungen dargestellt wird: JugendBildungsmesse (JuBi), Youth Education & Travel Fairs oder Auf in die Welt-Messe: Hier die wichtigsten Seiten, auf denen man die aktuellen Angebote und Termine in Erfahrung bringen kann.

https://www.aufindiewelt.de/messen/

https://www.youth-education-travel-fair.com/de/

https://jugendbildungsmesse.de/

https://weltweiser.de/jubi-messen-auslandsjahr-schule-reisen-lernen-bildung/

https://www.weltwaerts.de/de/

Informationen über Freiwilligendienst nach dem Abitur

www.dfsr.de

Informationen über eine Sprachorganisation

https://www.abi-ev.de/

Aktion Bildungsinformation – (Verbraucherschutz in Bildungsfragen; Auskunft / Beratung bei Sprachreisen)

 

 

Schulische Regelungen, die es bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten gilt.

Jeder Aufenthalt im Ausland muss gut geplant sein. Eine Beratung durch die Klassenleitung sowie durch Stufen – oder Schulleitung sollte vorab unbedingt erfolgen. Wenn das Land, der Ort sowie die Austauschschule feststehen, stellen die Eltern einen formlosen Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung. Hierbei ist der Zeitraum des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Darüber hinaus muss im Antrag formuliert sein, wann und in welcher Jahrgangsstufe die Schülerin oder der Schüler den Schulbesuch fortsetzen möchte. Die Schulleiterin beurlaubt für die Dauer des Aufenthaltes.

In den meisten Fällen möchten die Partnerorganisationen im Austauschland eine Art Empfehlungsschreiben vom Klassen- oder Fremdsprachenlehrer bekommen. Bitte diesen frühzeitig ansprechen.

Sobald die Schülerin oder der Schüler bei einer Organisation für ein Austauschprogramm angenommen wurde, wird sie/er in der Regel ausführlich betreut. Viele Organisationen bieten z.B. spezielle Vorbereitungsseminare an. Diese sind oft mehrtägig. Die meisten offenen Fragen werden dort beantwortet, mit einigen sollte man sich aber auch an die Lehrer und die Schulleitung der eigenen Schule hier in Deutschland wenden:

Leistungsanerkennung – Zeugnisse – Abschlüsse - Versetzung

Unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes ist es wichtig, vorher abzusprechen, welche Fächer an der Austauschschule belegt werden müssen bzw. belegt werden können, um an diesen Fächern auch nach der Rückkehr in Deutschland weiter teilnehmen zu können. Vor allem bei Fremdsprachen ist dies sehr wichtig. Für den Erwerb des Latinums gelten besondere Regelungen (s.u. unter Erwerb des Latinums.)

Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler zum Besuch einer Auslandsschule beurlaubt war oder von einer Auslandsschule nach Rheinland-Pfalz wechselt, können Leistungsbewertungen nur anerkannt werden, sofern sie an einer anerkannten Deutschen Auslandsschule erbracht worden sind. Bei Leistungsbewertungen aus anderen Auslandsschulen kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in Ausnahmefällen über eine Anerkennung entscheiden.

  • Auslandsaufenthalt im gesamten 10. Schuljahr oder nur im Halbjahr 10/2:

Im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes können die Eltern der Schülerin bzw. des Schülers die Versetzung in die Klassenstufe 11 beantragen. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet entsprechend ÜSchO §15 (1) über den Antrag. Erfolgt direkt nach der Rückkehr aus dem Ausland der Eintritt in die Oberstufe, kann der Qualifizierte Sekundarabschluss I erst am Ende der Jahrgangsstufe 11 mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 erworben werden.

  • Auslandsaufenthalt in den Halbjahren 10/2 und 11/1

Nach dem Auslandsaufenthalt kann die Schülerin bzw. der Schüler in das erste Halbjahr der Qualifikationsphase (11/2) eintreten. Der Übertritt in die Oberstufe wird nach ÜSchO §80 (11) geregelt. Auch hier gilt, dass der Qualifizierte Sekundarabschluss I erst nach erfolgter Zulassung zur MSS 12, also nur, wenn die Jahrgangsstufe 11 bis zum Ende erfolgreich besucht wird, bescheinigt werden kann. Für die Zulassung in die Jahrgangsstufe 12 werden nur die Noten des Halbjahres 11/2 berücksichtigt. Sie sind damit versetzungsrelevant. Eine Umwahl der Fächer ist nicht möglich.

  • Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 11

Die Schülerin bzw. der Schüler kann nach der Rückkehr an der eigenen Schule die Jahrgangsstufe 11 besuchen. Vorläufig kann man aber auch in die Jahrgangsstufe 12 aufgenommen werden. Nach 10 Unterrichtswochen entscheidet dann die Kurslehrerkonferenz, ob die bis dahin gezeigten Leistungen die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 rechtfertigen. Für die Abiturqualifikation zählen in diesem Fall die Noten des Halbjahres 12/2 (vgl. Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe, unter Punkt 3) doppelt. Die Einführungsphase in die MSS (11/1) sowie das erste Halbjahr der Qualifikationsphase (11/2) entfallen hier. Eine Umwahl der Fächer in Jahrgangsstufe 12 ist daher nicht möglich

Bei Beurlaubungen wegen eines Auslandsaufenthalts kann das Latinum über eine Prüfung nach der Rückkehr der Schülerin bzw. des Schülers abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass die Inhalte des Lateinunterrichts des laufenden Schuljahres im Selbststudium während des Auslandsaufenthaltes aufgearbeitet wurden. Dieses Selbststudium wird von der unterrichtenden Lehrkraft der eigenen Schule unterstützt und in regelmäßigen Abständen dokumentiert. Die Schülerin bzw. der Schüler legt nach der Rückkehr eine 45-minütige schriftliche Prüfung ab. Der Inhalt der Prüfung entspricht den Anforderungen der 10. Jahrgangsstufe. Bei nicht ausreichender Leistung der schriftlichen Prüfung kann eine mündliche Nachprüfung erfolgen. Die Details sollten im Vorfeld mit der Lateinlehrkraft und der Stufenleitung abgesprochen werden.

Die zweite Möglichkeit, das Latinum zu erwerben, ist die Teilnahme am Lateinunterricht des gesamten Schuljahres nach der Rückkehr.